Ensembleschutz

Gesamtanlagen (Ensemble), insbesondere Straßen, Plätze und Ortsbilder sowie Parkanlagen und Gärten samt...

Veröffentlichungsdatum:

02.01.2023

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1 Minute

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Gesamtanlagen (Ensemble), insbesondere Straßen, Plätze und Ortsbilder sowie Parkanlagen und Gärten samt Gebäuden, einschließlich der mit solchen Gesamtanlagen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, werden im Bauleitplan unter besonderen Schutz gestellt. Die Gemeinden erstellen ein Verzeichnis der Liegenschaften, die unter Ensembleschutz zu stellen sind, und verabschieden die entsprechende Änderung am Bauleitplan.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.07.2009, Nr. 39 wurde das von Arch. Polo Claudio ausgearbeitete Verzeichnis bzw. die Eintragung der Ensembles in den Bauleitplan mit Abänderungen genehmigt. Gestützt auf das positive Gutachten mit Änderungen des Sachveständigenbeirates für Ensembleschutz vom 21.01.2011 hat die Landesregierung mit Beschluss vom 21.03.2011, Nr. 444 die Eintragung der Ensembles in den Bauleitplan genehmigt.

Folgende Ensembles mit den dazugehörigen Bestimmungen wurden im Bauleitplan eingetragen:

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Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024, 10:19 Uhr

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